Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) Performance Office Systems GmbH – Stand August 2026 Wichtiger Anwendungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Druck-, Kopier-, Multifunktions-, Scan-, Büro- und IT-Systemen, Zubehör und Verbrauchsmaterial, für Mietverträge, Installations-, Wartungs-, Reparatur- und sonstige technische Leistungen sowie für Managed Print Services, Dokumentendigitalisierung und damit verbundene B2B-Leistungen. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote gehen diesen AGB vor.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, Bereitstellung der Leistung oder Lieferung zustande. Technische Änderungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Servicebeschreibung oder Individualvertrag. Der Kunde stellt rechtzeitig die für Lieferung, Installation und Service notwendigen Zugänge, Ansprechpartner, Strom-/Netzwerkanschlüsse, Administratorfreigaben und geeignete Betriebsbedingungen bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4. Preise, Nebenkosten und Umsatzsteuer
Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Versand, Anfahrt, Installation, Sonderteile, Entsorgung, Datenträgerbehandlung oder Leistungen außerhalb vereinbarter Servicegebiete werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder im Angebot ausgewiesen ist.
5. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine Vereinbarung, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
6. Lieferung, Gefahrübergang und Teilleistungen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr geht die Gefahr bei Versendung grundsätzlich mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart ist. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Performance Office Systems GmbH. Bei laufender Geschäftsbeziehung kann ein erweiterter Eigentumsvorbehalt gesondert vereinbart werden.
8. Miete
Bei Mietverträgen bleibt das Mietobjekt Eigentum der Performance Office Systems GmbH oder des jeweiligen Eigentümers. Der Kunde behandelt das Gerät pfleglich, verwendet es entsprechend der technischen Vorgaben und meldet Schäden unverzüglich. Standortwechsel, Umbauten oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte bedürfen der vorherigen Abstimmung, soweit sie die Betriebssicherheit, den Service oder Eigentumsrechte beeinträchtigen können. Laufzeit, Kündigung, Rückgabezustand, Mehr-/Minderseiten und Serviceumfang richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Mietvertrag.
9. Leasing und Finanzierung
Sofern Leasing- oder Finanzierungslösungen angeboten werden, kommen entsprechende Finanzierungsverträge grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und einem gesonderten Finanzierungspartner zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und die Performance Office Systems GmbH die jeweilige Tätigkeit rechtlich zulässig selbst erbringen darf. Bedingungen, Bonitätsprüfung, Laufzeit und Finanzierungskosten richten sich nach dem Vertrag des Finanzierungspartners.
10. Wartung, Reparatur und Managed Print Services
Serviceleistungen werden nach vereinbartem Leistungsumfang erbracht. Reaktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie als Servicelevel ausdrücklich vereinbart sind. Verbrauchsmaterial, Verschleißteile, Anfahrten, Ersatzgeräte oder Arbeiten außerhalb regulärer Servicezeiten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde gewährt erforderlichen Zugang zum Gerät und informiert über sicherheitsrelevante Besonderheiten.
11. Zählerstände, Monitoring und Verbrauchsmaterial
Bei seiten- oder nutzungsabhängigen Verträgen können Zählerstände automatisiert oder manuell erfasst werden. Bei Remote Monitoring werden nur die für Betrieb, Service, Zählerstand und Verbrauchsversorgung vereinbarten Daten verarbeitet. Druckinhalte werden nicht zu Analyse- oder Marketingzwecken ausgewertet. Automatische Tonerversorgung setzt kompatible Systeme, korrekte Gerätezuordnung und funktionsfähige technische Kommunikation voraus.
12. Kundendaten auf Geräten und Datensicherung
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und – soweit technisch möglich – für die Entfernung nicht benötigter Daten vor Übergabe eines Geräts zu Reparatur, Rücknahme oder Austausch verantwortlich. Soweit Servicearbeiten einen Zugriff auf gespeicherte Daten nicht ausschließen, behandelt Performance Office Systems solche Daten vertraulich und beschränkt Zugriffe auf das Erforderliche. Eine zertifizierte oder dokumentierte Datenlöschung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
12a. Software-, Cloud- und Drittanbieterleistungen
Soweit Leistungen Software, Cloud-Dienste, DMS-Komponenten oder sonstige Produkte Dritter umfassen, können ergänzend die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Speicherorte und Support solcher Drittleistungen richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. Performance Office Systems schuldet keine darüber hinausgehende Beschaffenheit oder Verfügbarkeit eines Drittprodukts, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
13. Mängelrechte
Der Kunde untersucht gelieferte Waren im Rahmen der kaufmännischen Obliegenheiten unverzüglich und zeigt erkennbare Mängel rechtzeitig an. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Performance Office Systems GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig. Für gebrauchte/refurbished Geräte können im Individualvertrag Beschaffenheit, Laufleistung, bekannte Gebrauchsspuren und abweichende Gewährleistungsfristen vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
14. Haftung
Performance Office Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs – insbesondere erhebliche Lieferkettenstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse – verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung angemessen. Dauert die Behinderung unzumutbar lange, gelten die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit Performance Office Systems personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Laufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen von Miet-, Wartungs- und Managed-Service-Verträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung abtreten, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Ausnahme greift. § 354a HGB bleibt unberührt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Performance Office Systems GmbH; gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.